Was kostet ein Gutachten?

Für die  Honorarabrechnung von Privatgutachten (Verkehrswertgutachten), i.S des § 194 Baugesetzbuches, orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie für die Immobilienbewertung nach dem Bundesverband für öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.( bitte einsehen hier auf der Homepage)

 

Grundlage für die Bemessung des Honorars für ein Gutachten, orientiert sich dabei am ermittelten Objektwert und am Schwierigkeitsgrad des Bewertungsfalles.

 

 

 

Kaufpreis/Verkaufspreis - Schätzung / Kurzgutachten

Vielleicht möchten Sie aber nur einfach wissen, welchen Kaufpreis/Verkaufspreis kann ich mit meiner Immobilie am aktuellen Markt erzielen und benötigen gar kein ausführliches Gutachten?

Oder Sie möchten wissen, ob die Immobilie die Sie zu kaufen gedenken, den ausgewiesenen Kaufpreis rechtfertigt, Sie ggf. ein Schnäppchen kaufen oder der ausgewiesene Kaufpreis nicht gerechtfertigt ist?

Für diesen Fall erstellen wir Ihnen gerne eine Kurzbewertung, nachdem wir uns die jeweilige Immobilie/Grundstück persönlich angesehen haben. 

Der Preis hierfür liegt bei 379,- € zuzüglich 19 Prozent ges. Mehrwertsteuer, für Ein-Zweifamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser können Sie gerne einen Preis anfragen!

Sie erhalten die angefertigte Kurzbewertung (ca. 16-20 Seiten) in der Regel nach ca. 8  Tagen nach Ortstermin von uns schriftlich ausgehändigt!

Frei zu vereinbarende Honorare

 

Denken Sie an Objekte von sehr guter Ausstattung und Beschaffenheit in Spitzenlagen, d.h. hohe Werthaltigkeit gepaart mit vergleichsweise einfacherem Leistungsumfang, anderseits sehr geringwertige Objekte, die für eine anforderungsgerechte Wertermittlung mitunter einen höheren Leistungsumfang erfordern.

Hier sind Individualvereinbarungen über das Sachverständigenhonorar möglich und im Einzelfall notwendig, wobei sich die Höhe des Honorars regelmäßig nach dem erforderlichen Zeitaufwand richtet.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird die Tätigkeit des Sachverständigen in diesen Fällen nach Stunden- und Aufwand abgerechnet. Hier gelten die nachfolgend aufgeführten Stundensätze:

 

  • Sachverständiger              75,00  € je angef. Std.
  • Hilfskraft                            45,00  € je angef. Std.

Folgende Nebenkosten werden je nach Anfall zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Fotos und Abzüge               2,00  € je Stck.
  • A4 Kopien                            0,50  € je Stck.
  • Mehrausfertigungen            1,00  € je Seite
  • des Gutachtens
  • Fahrtkosten                         0,70  € pro Km.
  • Fahrtzeiten                         50,00 € pro Std.

Auf die genannten Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.


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