Grundlagen der Wertermittlung

Im Folgenden gebe ich Ihnen gerne einen kurzen Überblick über die Grundlagen der Wertermittlung:

 

  • Definition der Verkehrswertes
  • Wertermittlungsgrundlagen
  • Wahl des Wertermittlungsverfahrens

 

Definition des Verkehrswertes:

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: " Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre"

 

Wertermittlungsgrundlagen:

Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erfragen, dieser ermittelt Daten über die Auswertungen der noteriell beurkundeten Grundstückskaufverträges.

Die Kaufpreissammlung ermöglicht dem Gutachterausschuss einen umfassenden Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt. Die für die Wertermittlung grundlegenden Rechtsvorschriften, sowie in unseren Gutachten verwendete Literatur sind in der Anlage Literaturnachweise aufgeführt.

 

Wahl des Wertermittlungsverfahrens:

Der Verkehrswert der Immobilie ist mit Hilfe geeigneter Verfahren zu ermitteln. Nach §7 Abs.2 WertV sind die Verfahren nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu wählen. Steht für das zu wählende Wertermittlungsverfahren keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, kann auf ein anderes Verfahren ausgewichen werden.

 

Folgende normierte Verfahren zur Wertermittlung bebauter Grundstücke stehen gemäß WertV zur Verfügung und werden bei unseren Wertermittlungen angewandt:

  • Vergleichswertverfahren(§§ 13, 14 WertV)
  • Ertragswertverfahren(§§ 15-20 WertV)
  • Sachwertverfahren(§§ 21-25 WertV)

 


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